Kirchliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen
Mit heutigem Tag, Mittwoch 11. März 2020, setzt die Diözese Eisenstadt die verbindlichen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus auch im kirchlichen Bereich um.
Die Bestimmungen gelten bis auf weiteres.
Eisenstadt – Der Erlass der österreichischen Bundesregierung bzgl. der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (Covid-19) hat auch Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Die Diözese Eisenstadt sieht sich verpflichtet, diese verbindlichen Vorgaben ab sofort zu übernehmen und einzuhalten. Sie gelten für alle Gottesdienstformen und kirchlichen Veranstaltungen. Die Seelsorger haben in ihrem Bereich bis auf weiteres für die Umsetzung folgender Anordnungen zu sorgen:
- Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind mit höchstens 100 Personen zu feiern. Bei Feldmessen und Gottesdiensten im Freien dürfen nicht mehr als 500 Personen teilnehmen.
- Sonstige Veranstaltungen (wie Pfarrvisitationen, Wallfahrten, Vorträge, Fastensuppen-Essen, Sitzungen, o. Ä.) sind unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen abzusagen.
- Personen, die einer Risikogruppe angehören (höheres Lebensalter, Vorerkrankungen), sind dringend aufgefordert, um sich selbst und andere bestmöglich zu schützen, auf Gottesdienstübertragungen in den Medien zurückzugreifen. Diözesanbischof Ägidius J. Zsifkovics hat bis auf weiteres von der Sonntagspflicht befreit.
- Taufen und Beerdigungen finden im Familienkreis statt und dürfen ebenfalls die genannte Personenzahl nicht überschreiten.
- Zudem wird nochmals empfohlen, die Maßnahmen, die bereits am 28. Februar 2020 an die Pfarren versandt wurden sowie alle von der Bundesregierung empfohlenen Hygienemaßnahmen, einzuhalten.
Im Rahmen dieser Vorgaben soll das kirchliche Leben so weit wie möglich weitergehen. Kirchen im Burgenland bleiben unverändert geöffnet. Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen.
Mit Nachdruck wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgaben ausnahmslos einzuhalten sind.
Die Diözesanleitung lädt in dieser schweren Zeit besonders zum Gebet für die Kranken und Pflegenden ein.
Hier geht's zum amtlichen Wortlaut der beschlossenen Maßnahmen.